Hausordnung
Diese Hausordnung soll dem Wohlergehen aller, die sich in unserer Schule aufhalten, dienen und gute Voraussetzungen für den Unterricht schaffen. Jeder in der Schule soll durch sein Auftreten und Verhalten dazu beitragen, dass in der Schule eine angenehme Atmosphäre herrscht.
Folgende Grundsätze gelten an unserer Schule:
Jeder in unserer Schule hat Anspruch darauf,
- dass seine Würde geachtet wird,
- dass er körperlich unverletzt bleibt,
- dass er seine jeweiligen Aufgaben ungestört und ohne unnötige Erschwernis durch die anderen erfüllen kann,
- dass sein eigenes und das öffentliche Eigentum geschont werden,
- dass er sich in einer sauberen Umgebung wohlfühlen kann.
Dies soll durch die Einhaltung folgender Regeln gewährleistet werden:
- Handlungen, mit denen man sich oder andere gefährdet, unterbleiben.
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
- Der Eingang am Parkplatz kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Schule genutzt werden. Ein Aufenthalt an der Westseite des Schulgeländes ist nicht gestattet.
- Um Behinderungen und Verletzungsgefahr zu vermeiden, dürfen Fahrräder und alle anderen Zweiräder nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Unnötiges Verweilen an den Abstellplätzen muss vermieden werden.
- Vor und nach dem Unterricht halten sich die Schüler auf dem Hof oder im Foyer auf. Der Aufenthalt in Unterrichtsräumen, Gängen oder Treppenhäusern ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
- In den fünf Minuten vor der Unterrichtsstunde begeben sich Lehrer und Schüler zum Unterrichtsraum.
- Schüler bringen ihre Lern- und Arbeitsmittel zügig vor den Raum, in dem der folgende Unterricht stattfindet.
- Der Zugang zu den Schließfächern ist unmittelbar vor und nach dem Unterricht erlaubt.
- Wenn der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, meldet der Klassensprecher oder Kurssprecher dies dem Sekretariat.
- Jede Lerngruppe verlässt den Unterrichtsraum in ordnungsgemäßem Zustand.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen elektronische Medien wie Handys, MP3-Spieler und ähnliche Geräte ausschließlich in der Mittagspause auf dem Schulhof verwenden. In der Sekundarstufe II sind diese während des Unterrichts ausgeschaltet unter Verschluss zu halten. Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Schulleitung oder ein Mitglied des Lehrerkollegiums.
- Schüler dürfen Fachräume und Lehrerstützpunkte nur in Begleitung von Lehrern betreten.
- Beim Ertönen eines Alarmzeichens oder bei unmittelbarer Gefahr folgen die Schüler den Anweisungen der Lehrer.
- Inventar und Einrichtung der Schule sind pfleglich zu behandeln.
- Bei Beschädigung von Schuleinrichtungen ist der Hausmeister, das Sekretariat oder ein Lehrer zu benachrichtigen.
- Technische Geräte der Schule dürfen nur durch den Fachlehrer oder einen beauftragten Schüler bedient werden.
- Jeder ist verpflichtet, seinen Abfall zu entsorgen und zur Sauberkeit des Hauses und des Geländes beizutragen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Anweisungen einer Lehrkraft Folge zu leisten.
Diese Hausordnung wurde in den Gremien der Eltern, Lehrer und Schüler beraten. Die Mitglieder der Schulkonferenz haben ihr in der Sitzung am 28.05.2008 zugestimmt. Am 11.08.2008 trat sie in Kraft. Durch Beschluss der Schulkonferenz vom 03.06.2009 wurde die Fassung überarbeitet und am 09.06.2010 der vom Schulträger mitgeteilten Rechtslage angepasst. Ergänzt durch Beschluss der Schulkonferenz vom 24.04.2013.
Zusatz für Lehrerinnen und Lehrer:
Grundsätze zum Verfahren bei Verstößen gegen die Hausordnung:
- Wird ein Verstoß gegen die Hausordnung festgestellt, so regelt der betreffende Lehrer dies im Rahmen seiner Möglichkeiten und informiert ggf. den Klassenlehrer oder den Stufenleiter.
- Ist eine Regelung durch den Klassenlehrer angeraten, so entscheidet dieser über eine weitergehende Maßnahme, vornehmlich soziale Dienste für die Schulgemeinschaft, und informiert die Eltern.