SMG - Schule miteinander gestalten.

Schule miteinander gestalten

Städtisches Meerbusch-Gymnasium

Hausaufgabenkonzept

Ziel des Hausaufgabenkonzeptes ist es, den Umgang mit den Hausaufgaben und häuslichen Arbeiten am SMG für alle Beteiligten - Schüler, Eltern und Lehrer transparent und verbindlich zu regeln. In diesem Sinne dienen die getroffenen Vereinbarungen sowohl dazu, den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler durch die selbstständige Erarbeitung gezielter Aufgaben zu sichern, als auch sie vor unangemessenen außerunterrichtlichen Belastungen zu schützen.

Im Hausaufgabenkonzept wird festgehalten,

  • welche Bedeutung den Hausaufgaben zukommt,
  • was unter Hausaufgaben zu verstehen ist,
  • in welchem Umfang Hausaufgaben anfallen können,
  • welche Qualitätskriterien an Hausaufgaben gestellt werden,
  • wie in der täglichen Praxis mit den Hausaufgaben umgegangen werden sollte,
  • welchem rechtlichen Status Hausaufgaben unterliegen.

I.    Zur Bedeutung und zum Sinn von Hausaufgaben:

Hausaufgaben tragen in erheblichem Maß zum Lernerfolg der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers bei.
Im Allgemeinen unterstützen sie die Selbstständigkeit und Selbstorganisation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben tragen somit zur Selbstwirksamkeit der Jugendlichen bei, d.h. anhand der eigenständigen Anfertigung der Hausaufgaben erfahren die Lernenden, dass sie ihren schulischen Erfolg selber gestalten können.
Im Speziellen dienen Hausaufgaben der Wiederholung, der Vertiefung, der Übertragung und dem Erwerb von fachlichem und methodischem Wissen und dem eigenen Erarbeiten von Bildungsinhalten.
Für die Lehrerinnen und Lehrer dienen Hausaufgaben auch zur Diagnose des Unterrichtserfolgs. Als Rückmeldung sind sie in diesem Sinne ein wichtiges Instrument, um den allgemeinen Lernfortschritt der Lerngruppe festzustellen.

II.     Zur Definition von Hausaufgaben:

Als Hausaufgaben sind alle häuslichen Aufgaben zu verstehen, die als solche ·im Klassenbuch oder im Kursheft eingetragen sind. Hierzu gehören auch Vokabellernen, Gruppenarbeiten und die Wiederholung von Unterrichtsstoff, z.B. im Hinblick auf Klassenarbeiten. Hierdurch soll die größtmögliche Transparenz über die tatsächliche Menge der zu erledigenden Hausaufgaben in den jeweiligen Klassen erreicht werden.

Hausaufgaben gehen aus dem Unterricht hervor und führen zu ihm zurück. Sie sind somit Teil des Unterrichts und stellen eine Voraussetzung zu dessen Erfolgsüberprüfung und dessen weiteren Fortschritt dar.
Allerdings sind Hausaufgaben keine unterrichtliche Notwendigkeit. Auch für Schülerinnen und Schüler ist Zeit eine knappe Ressource. Die Lehrerin bzw. der Lehrer entscheidet, ob es aus lernpsychologischer Sicht sinnvoll ist, z.B. zur Sicherung des Gelernten, zum Üben des selbstständigen Arbeitens usw., Hausaufgaben anfertigen zu lassen.
Hausaufgaben dienen nicht zur Disziplinierung von Schülerinnen und Schülern. Sie dürfen auch nicht zur Kompensierung ausgefallenen Unterrichts herangezogen werden.

III.     Zum zeitlichen Umfang von Hausaufgaben:

Der voraussichtliche zeitliche Umfang zur Bearbeitung der Hausaufgaben ist mit dem Erlass vom 5.5.2015 grundsätzlich geregelt. Hiermit reagiert das Ministerium auf die zeitlichen Herausforderungen, die durch G8 an die heutigen Schülerinnen und Schüler gestellt werden.1 Dem Erlass zufolge sollen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 7 nicht länger als 60 Minuten Zeit für die Hausaufgaben aufbringen müssen. Bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 8 - 9 sind 75 Minuten vertretbar.
Dies ist ein theoretischer durchschnittlicher Wert, der im Einzelfall variieren kann, aber nicht für die ganze Gruppe erheblich hiervon abweichen sollte. Die Hausaufgaben werden daher mit Augenmaß im Hinblick auf die gesamte Hausaufgabenlast der Lerngruppe und in Abstimmung innerhalb der unterrichtenden Fachlehrer gestellt.2
Hausaufgaben dürfen auf den Folgetag nicht aufgegeben werden, wenn die Lerngruppe am Nachmittag Unterricht hat. Nachmittagsunterricht beginnt mit der 7. Stunde.3
Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage sind hausaufgabenfrei, sofern die anfallenden Hausaufgaben in der Woche erledigt wurden.
Die Ferien sind hausaufgabenfreie Zeit.

IV.     Zu den Qualitätskriterien von Hausaufgaben:

  • Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen folgende Grundsätze:
    • Sinn und Ziel der Hausaufgabe ist den Schülerinnen und Schülern verständlich.
    • Hausaufgaben kommen aus dem Unterricht und führen zu ihm zurück.
    • Hausaufgaben sind vor dem Hintergrund des Erlernten selbstständig lösbar und damit erfolgsorientiert und motivierend.
    • Die Hausaufgabe fordert bzw. fördert die Schülerinnen und Schüler gemäß ihres Alters und Entwicklungsstandes angemessen und möglichst abwechslungsreich.
    • Die zeitlichen Vorgaben bleiben gewahrt. Allerdings können im Rahmen von längerfristigen Aufgaben auch umfangreichere Hausaufgaben gestellt werden.
    • Der erwartete zeitliche Aufwand ist den Schülerinnen und Schülern bekannt.
    • Die Möglichkeit, Wochenaufgaben zu stellen, die Möglichkeit, unterschiedliche und differenzierende Aufgaben zu stellen sowie die Möglichkeit, verschiedene Hausaufgaben zur Wahl zu stellen, werden angemessen berücksichtigt.
  • Schülerinnen und Schüler berücksichtigen folgende Grundsätze:
    • Die Schülerinnen und Schüler tragen für ihren schulischen Erfolg selber Verantwortung, auch indem sie der Erledigung von Hausaufgaben einen angemessenen Zeitraum in ihrer unterrichtsfreien Zeit einräumen.
    • Die Hausaufgaben werden sorgfältig und vollständig angefertigt.
    • Die Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Hausaufgaben selbstständig, sofern die Aufgabe nicht anders formuliert ist.
    • Die Lösung der Hausaufgaben ist nachvollziehbar und erklärbar.
    • Schülerinnen und Schüler, die Verständnisprobleme bei der Anfertigung der Hausaufgaben haben, sind in der Lage, diese Probleme zu benennen.

V.     Zum Umgang mit den Hausaufgaben in der täglichen Praxis:

  • Stellen und Eintragen der Hausaufgaben:
    • Die Hausaufgaben werden rechtzeitig vor Stundenende gestellt und möglichst an die Tafel geschrieben.
    • Die Schülerinnen und Schüler haben Gelegenheit, Fragen zu stellen.
    • Die Hausaufgaben werden von den Lehrerinnen und Lehrern in die Klassenbücher bzw. die Kurshefte zu dem Tag eingetragen, zu dem sie aufgegeben sind.
    • Die Schülerinnen und Schüler tragen die Hausaufgaben in ihre Schulplaner bzw. Hausaufgabenhefte ebenfalls zu dem Tag ein, zu dem sie aufgegeben sind. Es wird also erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulplaner bzw. ein Hausaufgabenheft führen.
    • Die Nennung eines zeitlichen Rahmens, der für die Anfertigung zu erwarten ist (z.B. "20 Minuten"), wäre wünschenswert.
  • Überprüfung der Hausaufgaben:
    • Die Hausaufgaben werden im Unterricht in einer geeigneten Phase überprüft. Die Überprüfung kann mit der ganzen Klasse, in Partnerarbeit, mit Hilfe von Lösungsblättern, im Einzelgespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer usw. erfolgen.
    • Die Hausaufgaben finden angemessene Anerkennung. Die Überprüfung sollte jedoch zügig durchgeführt werden können.
    • Schülerinnen und Schüler, die ihre Hausaufgaben nicht vorweisen können, melden dies zu Beginn der Stunde unaufgefordert der Lehrperson. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden im Schulplaner bzw. im Hausaufgabenheft dokumentiert. Im Wiederholungsfalle werden weitere pädagogische Maßnahmen ergriffen.

VI.     Zum rechtlichen Status von Hausaufgaben:

Die einzelne Hausaufgabe kann nicht mit einer Note bewertet werden. Dennoch findet der langfristige allgemeine Umgang mit den Hausaufgaben im Sinne von häuslichem Fleiß, Sorgsamkeit und Qualität seinen Ausdruck in der Bewertung der Sonstigen Mitarbeit. Hierdurch erhalten auch Schülerinnen und Schüler, die im Bereich der mündlichen Mitarbeit zurückhaltender sind, die Chance, eine Benotung zu erhalten, die ihrem Leistungsvermögen entspricht.

Das Hausaufgabenkonzept wurde in den Gremien der Eltern, Lehrer und Schüler beraten. Die Schulkonferenz vom 16.03.2016 hat das Konzept und das Inkrafttreten ab dem 18.04.2016 beschlossen.

1 BASS 12-63, Nr. 4.
2 Eine Befragung von Eltern, Schülern und Lehrern des SMG im Herbst 2015 hat gezeigt, dass sich die zeitliche Hausaufgabenlast in allen Jahrgangsstufen innerhalb des vorgegebenen Rahmens bewegt und daher zur Zeit keine größeren Abstimmungen unter den Fachschaften notwendig sind.
3 Mit längerfristigen Hausaufgaben wie Wochenaufgaben können Schwierigkeiten bei der Hausaufgabenstellung, die durch den Nachmittagsunterricht entstehen, gelöst werden.

Hier auch als PDF-Download vorhanden

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